Steinbrink
Rechtsanwalt Willi Steinbrink
Fachanwalt für Steuerrecht

 
Herr Rechtsanwalt Willi Steinbrink ist seit dem 21.04.1994 als Rechtsanwalt zugelassen und hat am 09.10.1996 von der Rechts- anwaltskammer Düsseldorf aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis erhalten, die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" zu führen.
 
Herr Rechtsanwalt Steinbrink ist auf vielen Gebieten des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Steuerrecht, das Arbeitsrecht, das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie das Erbrecht und die Beschäftigung mit Verträgen jeder Art.
 
Herr Rechtsanwalt Steinbrink steht Firmen und Gesellschaften auch in der Krise beratend zur Seite, um die vielfältigen Probleme strafrechtlicher Verstrickung in der Insolvenz und Haftungstatbestände bei Fortführungs- gesellschaften zu vermeiden.
 
Das von Herrn Rechtsanwalt Steinbrink bearbeitete Spezialgebiet ist insbesondere die Wirtschafts- und Steuerstrafverteidigung gegen die Vorwürfe der Steuerhinterziehung jeglicher Art, Betrug und Subventionsbetrug, Nichtabführen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, Insolvenzstraftaten usw.
 
Durch seine besonderen theoretischen Kenntnisse im Steuerrecht ist Rechtsanwalt Steinbrink in der Lage, gerade die speziellen Anforderungen an eine sachgerechte Verteidigung im komplizierten Bereich des Steuerrechtes zu erfüllen. Dabei hat er auf dem Bereich der Steuerstrafverteidigung, auch in Fällen mit spektakulären Hinterziehungssummen, Erfahrungen gesammelt; das betrifft sowohl die üblichen Hinterziehungsfälle der Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer durch übliche Konstellationen sowie Bankenfälle, Umsatzsteuerkarusselle, Domizilgesellschaften, Scheinfirmen usw., aber auch speziell die Hinterziehung von Eingangsabgaben in schweren oder auch banden- und gewerbsmäßigen Fällen, betreffend Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Zoll.