Kosten
Kosten
 
Die Tätigkeit der Rechtsanwälte in Deutschland wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, abgekürzt RVG, berechnet. Das RVG sieht je nach Gegenstand der Tätigkeit unterschiedliche Gebühren vor, entweder solche, die sich nach Gegenstandswert der Tätigkeit bestimmen, oder auch Rahmengebühren, die einen Spielraum für die angemessene Gebühr eröffnen.
 
Die Kanzlei Hintzen & Steinbrink
berechnet in öffentlich rechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheit ihre Gebühren weitgehend, bis auf notwendige Ausnahmefälle, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
 
Im Bereich der Verteidigung werden davon abweichend in der Regel Gebührenvereinbarungen mit dem Mandanten geschlossen, wobei wir nach Kenntnis des Vorwurfs, des voraussichtlichen Verteidigungsumfangs, der Schwierigkeit der Angelegenheit und insbesondere der Bedeutung der Sache für den Mandanten einen Gebührenvorschlag unterbreiten, der dann im einzelnen besprochen wird. Dabei wird im Bereich der Verteidigung zwischen einer reinen Beratung, bei der es noch keine Verfolgung gibt, dem Ermittlungsverfahren, in dem ein strafrechtliches Verfahren anhängig ist und einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht unterschieden.
 
Die schnelle Herstellung auch gebührenrechtlicher Transparenz dient
der Vermeidung von Irritationen und Unsicherheiten über ein zu erwarten-
des Honorar und führt auf beiden Seiten zu Klarheit und Sicherheit in
dieser Frage.