Rechtsanwalt Jörg Hintzen Fachanwalt für Strafrecht
Seit dem 01.05.1994 ist Rechtsanwalt Jörg Hintzen als Rechtsanwalt zugelassen. Kurze Zeit nach Einführung der Fachanwalts- bezeichnung wurde ihm am 24.06.1998 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf der "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen.
Herr Rechtsanwalt Jörg Hintzen beschäftigt sich nahezu ausschließlich mit der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aus allen Lebensbereichen
und in allen Verfahrensstadien.
Aufgrund seiner täglichen Verteidigungspraxis und durch die
regelmäßige Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsseminaren
verfügt Herr Rechtsanwalt Jörg Hintzen unter anderem auf den
Gebieten des Betäubungsmittelstrafrechtes, des Sexualstrafrechtes, des Jugendstrafrechtes sowie des Kapitalstrafrechtes über besondere Kenntnisse und Erfahrung. Herr Rechtsanwalt Jörg Hintzen ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
|